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| Bild: Pixaby - Geralt |
Heute kam in einer Facebook-Textergruppe die Frage auf, ob man abfotografierte Zeitungsschnipsel öffentlich ins Netz stellen darf oder ob man damit eine Urheberrechtsverletzung begeht. Zu diesem Thema habe ich mich kundig gemacht und nachfolgende Artikel gefunden, die jedoch keine Rechtsberatung darstellen. Das Urheberrecht ist ein wichtiges und nützliches Gesetz und soll unter anderem die Arbeit von Autoren, Journalisten und Textern vor grobem Missbrauch schützen. Leider öffnet es auch die Tore für dubiose Abmahnanwälte, die von Profitgier überwältigt die Gesetzestexte nach Gutdünken auslegen und unbescholtene Blogger mit hanebüchenen Forderungen nerven und abzocken wollen.
